Betriebsnummer, Tierseuchenkassennummer und Meldepflicht beim Veterinäramt
Aus aktuellem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass jeder Nutztierhalter, auch der kleine Hobbyhalter von 4 Hühnern, eine Betriebsnummer benötigt. Ob Schafe, Ziegen Geflügel jeder Art, Kameliden, Gehegewild oder andere Klauentiere, aber auch Bienenzüchter müssen diese Nummer haben. Das Landratsamt München hat auf der Homepage wichtige Informationen und Formulare zum Download zusammengestellt.
1.) Das Formular zur Beantragung einer Betriebsnummer kann man sich HIER downloaden. Für München, München Land und Ebersberg muß der ausgefüllte Antrag beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg, Wasserburger Str. 2, 85560 Ebersberg, eingereicht werden.
2.) Für Kleintierhalter von Hühnern und Puten ist mit Angabe der Betriebsnummer die Anmeldung des Tierbestands bei der Bayerischen Tierseuchenkasse nötig (Postfach 810260, 81902 München, Tel. 089 929900-0). Das Formular ist für Bestandsneugründung auch wenn wir schon seit Jahrzehnten Geflügel züchten. Auch hier bekommt man eine Nummer.
3.) Beim Landratsamt München muß unter Angabe der Betriebsnummer die Anzeige einer Nutztierhaltung erfolgen. Das entsprechende Formular wird ebenfalls auf der Seite des Landratamts zum Download bereitgestellt.
Bitte beachten Sie, dass die Mitgliedschaft in einem Kleintierzuchtverein nicht von diesen Meldungen entbindet. Auch wenn der Verein eine Betriebsnummer hat, muß jeder einzelne Halter/Züchter eine eigene Betriebsnummer beantragen und seine Tiere entsprechend melden.
Dieser Wust an Verordnungen und Anträgen läßt so manchen Hobbyhalter heftigst mit dem Kopf schütteln, aber das sollte uns nicht davon abbringen unserem Hobby nachzugehen.
Kaninchen sind übrugens von dieser Bürokratie - noch - verschont.